
Die erste Wärmeschutzverordnung trat 1977 in Kraft. Seitdem sind die gesetzlichen Anforderungen an Wärmeschutz und den nachhaltigen Umgang mit Energieträgern kontinuierlich gestiegen. Mit der Energieeinsparverordnung von 2009 (EnEV) wird das Ziel verfolgt, Energieeinsparpotenziale in Gebäudebeständen noch effizienter auszuschöpfen. Die technischen Möglichkeiten zum Energiesparen gehen aber heute schon weit über die Vorschriften der EnEV hinaus – realisieren Sie also am besten jetzt bereits eine fortschrittliche, zukunftssichere Energiesparlösung.
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UDA = 0,24 (W/m2K); 0,20 (W/m2K) (bei Flächdächern)
UW = 1,30 (W/m2K)
UAW = 0,24 (W/m2K)
UT = 1,80 (W/m2K) (Referenzwert)
UG = 0,30 (W/m2K) (Kellerdecke)
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Werden die Anforderungen der EnEV an Neubauten um maximal 40 Prozent überschritten, müssen dafür keine Einzelnachweise vorgelegt werden.
Eine nachträgliche Dämmung der obersten Geschossdecke ist in Gebäuden vorgeschrieben, in denen der Dachraum zwar zugänglich, aber z. B. für einen Ausbau nicht hoch genug ist. Ab 2012 müssen auch ausbaufähige Dachgeschosse nachgerüstet werden.
Bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten, von denen eine seit Inkrafttreten der EnEV vom Eigentümer bewohnt wird, besteht eine Sanierungspflicht erst zwei Jahre nach einem Wechsel des Eigentümers.
Bislang ungedämmte, frei zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen müssen ebenso nach dem Standard für Neubauten gedämmt werden wie Armaturen.
Der Staat fördert Investitionen in Energieeffizienz. Als Bauherr oder Modernisierer können Sie zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse beantragen. Förderungswürdig sind beispielsweise der Bau energiesparender Häuser, Wärmedämm-Maßnahmen, der Austausch von Heizungssystemen in Altbauten oder die Installation von Anlagen zur Nutzung von regenerativen Energien.


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