
Energiesparen und Denkmalschutz passen durchaus zusammen. Bevor Sie allerdings an Ihrem denkmalgeschützten Haus Dacharbeiten vornehmen lassen, müssen Sie die Genehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde einholen. Wenn sich der Denkmalschutz nicht auch auf das Innere des Hauses erstreckt, ist eine Dämmung der Dachflächen von innen in der Regel unproblematisch. Ebenfalls genehmigungspflichtig ist der Einbau von neuen Wärmeschutzfenstern.
Denkmal- und Klimaschutz sind wichtige staatliche Ziele. Besprechen Sie Ihr Modernisierungsprojekt deshalb rechtzeitig vor dem geplanten Baubeginn mit einem zuständigen Behördenvertreter. Schildern Sie ihm Ihr Vorhaben, um gemeinsam eine tragfähige Lösung zu erarbeiten, die beide Aspekte harmonisch miteinander verbindet.


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